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Mehr Geld für Azubis

Ausbildungsbetriebe sind demnach verpflichtet, ihren Auszubildenden eine ange­messene Vergütung zu zahlen, die sich mindestens jährlich erhöhen muss. Für neue Aus­bildungs­verträge ab dem 1. Januar 2022 gilt dann für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungs­vergütung von 585 Euro. Für die weiteren Jahre steigt der Azubi-Lohn wie folgt:

  • 2. Ausbildungsjahr: plus 18 Prozent auf die Einstiegsvergütung
  • 3. Ausbildungsjahr: plus 35 Prozent auf die Einstiegsvergütung
  • 4. Ausbildungsjahr: plus 40 Prozent auf die Einstiegsvergütung
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