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Vergünstigungen auch in der Pflege

Die wichtigsten Neuerungen laut Verbraucher­zentrale:

  • Heimbewohnerinnen und -bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5 werden durch einen höheren Zuschuss zu den Pflegekosten finanziell etwas ent­lastet. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und eigene Investitionen müssen nach wie vor voll selbst gezahlt werden.

Auch die Leistungen für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes und für die Kurzzeitpflege werden angehoben.

Erhöhung der Pflegesachleistungen ab Januar 2022 um 5 Prozent:

  • Pflegegrad 2: neu sind 724 Euro statt bisher 689 Euro
  • Pflegegrad 3: neu sind 1.363 Euro statt bisher 1.298 Euro
  • Pflegegrad 4: neu sind 1.693 Euro statt bisher 1.612 Euro
  • Pflegegrad 5: neu sind 2.095 Euro statt bisher 1.995 Euro

Leistungen der Kurzzeitpflege:

  • steigen um 10 Prozent von 1.612 Euro auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr.

Neu ist ab 2022 auch, dass Erstattungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung nun auch noch nach dem Tod einer pflegebedürftigen Person geltend gemacht werden können – vorausgesetzt, es werden bestimmte Bedingungen erfüllt.

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