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Stiftergemeinschaft

Gemeinsam engagiert in Neumarkt

Stiftergemeinschaft

Gemeinsam engagiert in Neumarkt

Gründe für Ihre Stiftung

Sie blicken mit Stolz auf Ihr Lebenswerk zurück. Jetzt möchten Sie sich gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich engagieren, zur nachhaltigen Erhaltung und Nutzung sozialer, kultureller und mildtätiger Einrichtungen beitragen und Ihre Verbundenheit mit der Region zum Ausdruck bringen. Nutzen Sie die Möglichkeit, mit einer Stiftung Ihr Lebenswerk fortzuführen. 

  • Mit Ihrer Stiftung können Sie ein persönliches Andenken an Ihre Vorfahren, Ihre Lebenspartner oder sich selbst schaffen.
  • Sie können Ihrer Heimat etwas Gutes tun und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung.
  • Mit Ihrer Stiftung können Sie Ihrer Region etwas von dem zurückgeben, was Sie in Ihrem Leben erhalten haben.
  • Die Stiftung wird für die Ewigkeit gegründet. Viele Stiftungen haben Jahrhunderte überdauert und wirken noch immer.
  • Jeder Mensch schreibt seine eigene Lebensgeschichte und diese gilt es, durch die Stiftungsgründung zu bewahren.
  • Mit einer eigenen Stiftung in der Stiftergemeinschaft können Sie mit den Erträgen aus Ihrem Vermögen eine von Ihnen bestimmte Einrichtung fördern. Der besondere Vorteil: Sie müssen sich nicht dauerhaft festlegen, sondern ein Wechsel des Förderzwecks ist zu Lebzeiten stets möglich.
  • Sie können frei entscheiden, ob Sie anonym stiften oder ob die Stiftung Ihren Namen trägt.
  • Als Stifter werden Sie vom Staat belohnt, denn die Stiftungsbeträge können steuerlich geltend gemacht werden.

Stiftungstreuhänder

Was versteht man unter einer Stiftung?

Unter einer Stiftung versteht man eine Einrichtung, die mit Hilfe Ihres Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.

Kann die Stiftung meinen Namen tragen?

Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Daneben können auch Förder-/Themenstiftungen sowie die "Stiftung unser Ort" (angelehnt an den Bürgerstiftungsgedanken) gegründet werden.

Welchen Zweck kann meine Stiftung verfolgen?

Sie können aus den in der Stiftungssatzung festgesetzten Zwecken in Anlehnung an die Abgabenordnung auswählen. Beispielsweise sind dies:

  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Kirchliche Zwecke
  • Tierschutz
  • Kultur
  • Heimatpflege und -kunde
  • Kunst- und Denkmalpfelge
  • Erziehung- und Jugendhilfe
  • Sport
  • Studentenhilfe
  • Altenhilfe
  • u.v.m. 
Ab welchem Betrag kann meine Stiftung errichtet werden?

Die Stiftergemeinschaft will Ihnen das "Anstiften" und "Kennenlernen" der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Stiftung können Sie deshalb bereits ab einem Betrag von 25.000 Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen. Eine Aufstockung  Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit in jeder Höhe möglich.

Ist die Einrichtung einer Stiftung kompliziert?

Nein, zumindest nicht im Rahmen des Konzeptes der Stiftergemeinschaft.

Die Stiftergemeinschaft stellt für den Stifter einen einfachen und schnellen Weg zur Verwirklichung seiner Stiftungsidee dar. Mit wenigen Unterschriften auf einer vierseitigen Stiftungsvereinbarung ist eine Unterstiftung in der Stiftergemeinschaft gegründet - alles Weitere übernehmen die Sparkasse und die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG. Man wird nicht mit der Verwaltung belastet und kann sich ganz dem Stiften widmen. Zusätzlich bestehen Synergie- und somit Kosteneinsparungseffekte bei Verwaltung, Vermögensanlage, Zweckverfolgung, Rechnungslegung und Steuererklärung. 

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