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Überblick

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Extreme Wetter­ereignisse wie Hoch­wasser oder Über­schwemmung durch Stark­regen treten immer häufiger auf.
  • Die Schäden durch Natur­gewalten an Wohn­gebäuden erreichen jährlich die Milliarden­höhe.
  • In Bayern zahlt der Staat seit Juli 2019 keine finanziellen Soforthilfen bei versicherbaren Schäden.
  • Finden Sie Ihren Schutz bei der Versicherungskammer Bayern – für alle Unwettergefahren.
  • Die Wohn­gebäude­versicherung kostet oft nicht mehr als eine Kfz-Versicherung, obwohl ein Haus um ein Viel­faches mehr wert ist.
  • Im Schadens­fall ist nicht nur das Wohn­gebäude selbst betroffen: Oft wird ebenfalls die Einrichtung in Mitleiden­schaft gezogen.
  • Schließen Sie die Elementarschaden-Versicherung als Zusatz­baustein in die Wohngebäude­versicherung oder die Hausrat­versicherung ein.

Gefahr richtig ein­schätzen

Die vielen Stark­regen­fälle und Hoch­wasser in den letzten Jahren zeigen, wie wichtig eine Elementar­schaden-Versicherung ist. Damit sind Sie als Haus­eigentümerin oder Haus­eigentümer vor den finanziellen Folgen geschützt.

Es versichert Sie:

Ihr nächster Schritt

Der Klima­wandel nimmt zu. Damit steigt das Risiko für Stürme, Hoch­wasser, Sturz­fluten oder Schnee­massen. Versichern Sie Ihr Zuhause – auch vor Elementar­schäden. Schützen Sie sich vor finanziellen Folgen.

Versicherungsschutz

So sind Schäden durch Natur­gewalten versichert

Gut zu wissen

Elementar­schäden haben natürliche Ursachen. Zum Beispiel Über­schwem­mungen, Stark­regen und Rück­stau. Auch Folge­schäden durch Erd­beben, Erd­rutsche, Schnee­last oder Schnee­lawinen zählen dazu.

Vorsorge treffen

Die allgemeine Wohngebäude­versicherung deckt Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz­schlag und Leitungs­wasser. Für alle weiteren Wetter­ereignisse brauchen Sie eine Elementar­schaden-Versicherung.

Es gibt viele gute Gründe

Als Markt­führerin in Bayern ist die Versicherungs­kammer Bayern mit hoher Kompetenz und umfassenden Service­leistungen rund um Ihr Zuhause für Sie da. Auch dort, wo andere Versicherer das Risiko scheuen.

Beispiele für Elementar­schäden

  • Stark­regen ist in Deutschland die Schadens­ursache Nummer 1. Dabei sind auch Gebäude gefährdet, die nicht in der Nähe eines Gewässers stehen. Zum Beispiel, wenn Abwasser­systeme die enormen Wasser­massen nicht fassen können und es zu einem Rück­stau aus den Ableitungs­rohren kommt.
  • Wenn Gewässer über die Ufer treten, stehen Grund­stücke und Keller blitz­schnell unter Wasser. Ein klarer Fall für die Elementar­schaden-Versicherung.
  • Schäden durch Schnee­druck sind in schnee­reichen Regionen Bayerns keine Selten­heit: Schnee­massen drücken das Haus­dach ein.
  • An steilen Berg­hängen kommt es häufig ohne Warn­zeichen zu Erd­rutschen.
Bayerische Initiative

Bayerische Initiative gegen Elementar­schäden

Die Bayerische Staats­regierung fordert alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern ein­dringlich dazu auf, den eigenen Versicherungs­schutz zu prüfen und Immobilien und Haus­rat umfassend zu versichern. Ein umfassender Schutz enthält neben einer Absicherung gegen Sturm und Hagel auch eine Elementar­schaden-Versicherung.

Kein Anspruch auf staat­liche Hilfe

Verzichten Sie bewusst auf den Abschluss einer Elementar­schaden-Versicherung, haben Sie auch bei verheerenden Folgen keinen Anspruch auf staat­liche Hilfe.

Wichtig: Ab Juli 2019 gibt es die staat­liche Sofort­hilfe bei versicherbaren Schäden nicht mehr.

Sicher­heit selbst in die Hand nehmen

Statten Sie Ihre Versicherung für Wohngebäude und Hausrat mit der Deckung gegen „weitere Elementar­gefahren“ aus. Damit haben Sie nach Stark­regen Anspruch auf Leistungen für Repara­turen im und am Haus, in der Garage oder dem Schuppen. Das gilt auch für das Trocken­legen und Sanieren, den eventuellen Abriss des Gebäudes sowie den Bau eines gleich­wertigen Hauses.

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